Alternatives Cannabisgesetz – echte Entkriminalisierung ist möglich!

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Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) lehnt die Pläne des BMG für ein Cannabisgesetz als verfassungswidrig überstreng und vermeidbar kompliziert ab. In seiner offiziellen Stellungnahme schlägt er ein Alternatives Cannabisgesetz vor, das einfacher umzusetzen und für die Bürgerinnen und Bürger leichter nachvollziehbar sein soll.

Seit der Verkündung des Koalitionsvertrages im Dezember 2020 tobt in Deutschland eine verbissen geführte Debatte über Möglichkeiten und Grenzen einer Neuregelung des Umgangs mit Haschisch und Marihuana. Zunächst sahen die Regierungspläne eine weitgehende Legalisierung der Cannabisdrogen vor. Daraus wird absehbar nichts. Veränderte Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und die Angst vor einer EU-Blamage a’la PKW-Maut schrumpften das Vorhaben in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf Fingerhutgröße.

Der Anfang Juli von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte Referentenentwurf sieht kaum noch Verbesserungen für die mindestens acht Millionen deutschen Cannabisnutzer:innen vor. So soll der straflose Besitz auf 25 Gramm begrenzt werden. Und auch die erst im März als Allheilmittel präsentierten Pläne für Cannabisanbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC), wurden erheblich gerupft. Der Gesetzentwurf greift dabei so weit in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein, dass der Dachverband der deutschen CSC sich zu einem außergewöhnlichen Schritt entschloss.
Statt sich in der vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes auf ein Klein-Klein einzulassen, erstellte der CSCD einen alternativen Gesetzentwurf, der laut Steffen Geyer, dem Vorsitzenden des Verbandes, Eigenverantwortung und Bürgerrechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

Das AltCanG sieht u.a. vor, dass Erwachsene Cannabis zur Deckung des eigenen Bedarfs legal besitzen und anbauen dürfen. Auch der Zusammenschluss von Konsument:innen in CSC ist im Papier deutlich weniger eng geregelt als im Entwurf der Regierung. Der CSCD orientiert sich dabei am existierenden gesetzlichen Rahmen für den Eigenanbau von Tabak. Was für den gesundheitlich deutlich risikoreicheren Tabak streng genug ist, ist für Cannabis allemal ausreichend. so Steffen Geyer. Schließlich sei die Cannabispflanze deutlich weniger gefährlich als vieles andere, was in deutschen Gärten oder auf unseren Feldern wachse. Die Regierungspläne nennt Geyer „Cannabisparanoia“ und zieht einen ungewöhnlichen Vergleich. Kein Mensch würde Kartoffelbauern auferlegen, ihre Felder hinter Stahlbeton zu verstecken. Dabei ist die Pflanze um ein vielfaches giftiger als Cannabis.

Den Umgang mit rauschunwirksamen Cannabissorten und -pflanzenteilen will der CSCD deshalb grundsätzlich freigeben, da von ihnen keine Risiken für die Gesellschaft ausgehen. Der Schritt soll das ökonomische und ökologische Potenzial der jahrtausendealten Nutzpflanze erschließen helfen. Aus Hanf werden u.a. Baustoffe, Textilien und Papier gewonnen. Die Samen sind Basis für Lebensmittel und die kosmetische Industrie.
Auch die Verwendung von Cannabis als Medizin will der CSCD entbürokratisieren. Geht es nach den deutschen CSC soll Medizinalhanf zukünftig ein normales Arzneimittel sein. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland zwar seit sieben Jahren wieder legal, seine Einstufung als Betäubungsmittel führt allerdings immer wieder zu Konflikten zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und Krankenkassen.

Die Chancen für eine Umsetzung seiner Ideen durch die Ampel sieht der Verband selbst als „sehr gering“. Vielmehr gehe es darum, der Debatte neuen Raum zu eröffnen und Argumente gegen Legalisierungsgegner auf den Tisch zu legen.


Für Fragen zu dieser Pressemitteilung und zum AltCanG steht ihnen der Vorsitzende des CSCD Steffen Geyer gern unter +491786594399 oder per Email an info@csc-dachverband.de zur Verfügung.

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