Offener Brief der Cannabis Social Clubs an den Bundesdrogenbeauftragten

Das folgende Eckpunktepapier wurde dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert im Rahmen der Hanfparade 2022 in Berlin im Namen der deutschen CSC übergeben.

Der CSC Hamburg bietet auch eine gestaltete Version als PDF an.

Forderungen und Vorschläge unabhängiger Cannabis Social Clubs zur Legalisierung von Cannabis

Legalisierung: Frage der Vernunft und der Gerechtigkeit

Die Prohibition ist gescheitert, willkürlich, teuer und schädlich für die gesamte Gesellschaft. Das vorgebliche Ziel, die Reduktion des Konsums bestimmter Drogen, konnte nicht erreicht werden. Zu diesem Schluss kommen alle relevante wissenschaftlichen Studien und sogar die Uno, über die einst Drogenverbote weltweit installiert wurden, kommt nach Evaluierung ihres 10-Jahres Programms zur Drogenbekämpfung 2008 zum gleichen Ergebnis.

Insbesondere das Cannabisverbot verfolgte von Anfang an rassistische Ziele und findet bis heute rassistische Anwendung: So ging es dem „Vater des Cannabisverbots“ Harry Anslinger nach der gescheiterten Alkoholprohibition in den USA, vornehmlich um die soziale Kontrolle und Ausgrenzung der nicht weißen Bevölkerung, genauso wie später der US-Präsident Richard Nixon vor allem die aufbegehrende farbige Bevölkerung und linke Kriegsgegner mit dem ausgerufenen „War on Drugs“ kriminalisieren wollte. Auch hier und heute begreifen und missbrauchen deutsche Polizisten wie Rainer Wendt das Cannabisverbot als Möglichkeit mittels racial profiling, eine repressive Politik gegen Migranten umzusetzen.

Gesundheitspolitisch machen Drogenverbote keinen Sinn, da der Konsum nachweislich nicht reduziert wird, Abstinenz ist eine unrealistische und sogar totalitäre Forderung. Zudem sind die Verbote willkürlich, während sehr schädlichen Substanzen Alkohol und Tabak legal sind, ist das vergleichsweise deutlich weniger gefährliche Cannabis verboten. Mit einem Verbot statt Regulierung gibt der Staat aber jede Kontrolle, z.B über die Qualität und Jugendschutz an einen illegalen Markt ab, der mit gefährlichen Beimengungen die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährdet.

Wir halten das Cannabisverbot für verfassungswidrig und historisches Unrecht!

Vorbemerkung zum Gesetzgebungs- & Konsultationsprozess

Die Cannabis Social Clubs Deutschlands und ihre Mitglieder sind, genau wie das Gros der Cannabis Aktivisten, vom bisherigen Gesetzgebungsprozess schwer enttäuscht. Wir hatten, auch aufgrund von Versprechen der Politik, ein deutlich schnelleres und transparenteres Verfahren erwartet.

„Wir fordern deshalb die Einsetzung einer Expertengruppe im Bundestag, um innerhalb der ersten 100 Tage eine Entkriminalisierung von Cannabis und Nutzhanf zu beschließen, damit die zigtausend laufenden Strafverfahren beendet werden können.“ hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert im Oktober 2021 kurz nach der letzten Bundestagswahl verkündet. Diese Forderung haben wir unterstützt, aber der Drogenbeauftragte will darüber nicht mehr sprechen, die Bundesregierung hat einer schnellen Entkriminalisierung mit den dümmsten denkbaren Begründungen inzwischen eine Absage erteilt.

Die genannten 100 Tage, in der Regierungen nach Amtsantritt die dringlichsten Probleme angehen, sind längst vergangen, ohne dass eine Expertenkommission eingesetzt wurde, dass auch nur ein einziges Strafverfahren aufgrund neuer Regelungen beendet werden konnte. Stattdessen werden wir weiter verfolgt, werden weiterhin unsere Wohnungen durchsucht, werden wir weiterhin vor Gericht gestellt, verlieren wir unsere Jobs, werden wir weiterhin ins Gefängnis gesteckt.

Inzwischen ist die Regierung seit 9 Monaten, rund 250 Tagen im Amt, wir werden immer noch verfolgt und ein Ende rückt in immer weitere Ferne. Nach Aussagen des Justizministers Buschmann (FDP) soll der erste legale Joint noch im ersten Quartal 2023 zu kaufen sein, während seine Parteikollegin Lüdke ein Legalisierungsgesetz erst in Kraft setzen will, wenn alle Lizenzen für Handel und Anbau vergeben sind und bereits eine ausreichende Menge Cannabis produziert wurde und zum Verkauf zur Verfügung steht. Das wäre wohl frühestens Mitte / Ende 2024 der Fall. Bis dahin soll die Verfolgung fortgesetzt werden. Eine solche Vorgehensweise und dieser Zeitplan – solange weiter verfolgen bis die ersten Gewinne und Steuereinnahmen generiert werden können – ist für uns absolut inakzeptabel.

Was sind CSC?

Cannabis Social Clubs (CSC) sind nicht-kommerzielle eingetragene Vereine von Cannabisnutzer:innen mit dem Ziel, den Eigenbedarf der Mitglieder gemeinschaftlich zu produzieren, zum Selbstkostenpreis an die Mitglieder abzugeben und auf einen möglichst unschädlichen Genuss (Harm Reduction) hinzuwirken.
Neben dem kollektiven Anbau betreiben CSC auch Clubräumlichkeiten, die der Abgabe, dem gemeinsamen Konsum und anderen sozialen Aktivitäten, wie z.B. Vorträge zu risikoarmen Konsum sowie der Beratung und der Pflege der Cannabis-Kultur dienen.

Den CSC liegt die Gesundheit seiner Mitglieder besonders am Herzen, weshalb nach spezifischen Beratungen, die auch die Lebenssituation und Gesundheit des Mitglieds einbezieht, die Cannabisabgabe bezüglich Menge, Sorten und ihrem Wirkstoffprofil mit den Mitgliedern individuell vereinbart wird. Diese Vereinbarungen sollen regelmäßig durch Folgeberatungen überprüft werden.

Als nicht kommerzielle Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht verstehen wir uns nicht als Konkurrenten der Cannabiswirtschaft, sondern decken mit dem kollektiven Eigenbedarfsanbau und den sozialen Clubaktivitäten einen eigenen Bereich ab. CSC sind derzeit die einzigen demokratischen Selbstvertretungen von Cannabiskonsument:innen und Homegrower:innen.

Forderungen der CSC: Eckpunkte

Grundsätzlich streben wir eine echte Legalisierung an, die Cannabis mit anderen legalen Genussmitteln wie Alkohol, Tabak, Kaffee, gleich stellt. Alle Regulierungen müssen unbedingt evidenzbasiert begründbar sein. Ideologisch geleitete Regularien sind gescheitert und würden erneut scheitern. Eine Fortführung unwissenschaftlicher prohibitionistischer Ansätze ist lediglich geeignet, die Ziele einer Legalisierung, wie Gesundheits-, Jugend- und Verbraucher:innenschutz, zu torpedieren und einen Schwarzmarkt am Leben zu erhalten.

Echte Legalisierung statt Prohibition Light

Deshalb sehen wir als Grundvoraussetzung einer ehrlichen Legalisierung die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz, sowie die Anerkennung des Unrechts durch die Aberkennung unserer Grundrechte auf Selbstbestimmung, sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch jahrzehntelange Kriminalisierung und Verfolgung von Cannabisnutzer:innen.

Jede ideologische Einschränkung einer vollständigen Legalisierung, jeder verbleibende prohibitionistische Aspekt, jedes Schlupfloch für fortgesetzte Repression, wird ein Fortbestehen des kriminellen Schwarzmarktes begünstigen und ist damit kontraproduktiv.

Entkriminalisierung Sofort

Die ehrliche Anerkennung des Jahrzehnte andauernden Unrechts und das Ziel einer gerechten, wissenschaftsbasierten Neuregulierung des Umgangs mit Cannabis lässt sich nicht mit der fortgesetzten Verfolgung von Cannabisnutzer:innen, Bäuer:innen und Händler:innen vereinbaren. Wir erwarten von der Bundesregierung, dieses fortgesetzte Unrecht, mit dem alle drei Minuten eine Existenz wegen eines konsumnahen Bagatelldelikts zerstört wird, sofort zu beenden. Wir erwarten, dass niemand mehr wegen Besitzes, Anbaus oder Handels mit Cannabis verfolgt, angeklagt und verurteilt wird. Wir erwarten eine vollständige Amnestie aller gewaltfreien Cannabisdelikte. [s.u.]

Eigenanbau & Cannabis Social Clubs

Keine Eigenanbaubegrenzung

Eine Legalisierung muss die auskömmliche Selbstversorgung durch individuellen und kollektiven Eigenanbau ermöglichen. Wir erkennen keinen Grund, den Eigenanbau nicht analog zu Tabak zu regeln. Ohne Begrenzung der Anbaufläche oder der Zahl der Pflanzen ist die Selbstversorgung mit Tabak durch Eigenanbau ohne Genehmigung oder Anmeldung und ohne spezielle Sicherheitsvorschriften erlaubt und steuerfrei.

Eine Sonderregelung für Cannabis durch Begrenzung der Pflanzenzahl oder der Anbaufläche lässt sich nicht vernünftig und evidenzbasiert begründen. Die Begrenzung liegt in der Eigenversorgung selbst: Sobald mit vermeintlichem Eigenbedarf gehandelt wird, kann und muss dies als Steuerhinterziehung und unlizenzierter, kommerzieller Anbau geahndet werden. Weder bei Tabak, noch bei Cannabis bedarf es darüber hinausgehender Beschränkungen. Keine darüber hinausgehende Beschränkung lässt sich begründen, jede ist immer willkürlich und
deshalb kategorisch abzulehnen.

Cannabis Social Clubs

Keine Legalisierung ohne Möglichkeit zum organisierten kollektiven Eigenanbau! Der Selbstversorgungsanbau über Cannabis Social Clubs bietet gegenüber dem individuellen Eigenanbau viele Vorteile:

  • Erfahrene Grower übernehmen die Leitung und sorgen so für qualitativ hochwertige Produkte
  • Ein durchgehendes Beratungsangebot kann garantiert werden
  • Die Entwicklung problematischer Konsummuster wird rechtzeitig erkannt
  • Clubräume bieten die Möglichkeit zu gemeinsamen Konsum, sodass eine gewisse soziale Kontrolle gewährleistet ist
  • Ein CSC ist ein geschlossener Kreis, eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt

Altersgrenze & Jugendschutz

Jugendliche sollen keinen Zugang zu Cannabis Fachgeschäften, Cannabis Cafés oder Cannabis Social Clubs erhalten, außer zum Zweck der Prävention und Aufklärung im Rahmen entsprechender Veranstaltungen.

Allerdings müssen auch Jugendliche bezüglich Cannabiskonsum entkriminalisiert werden. Jugendliche, die mit Cannabiskonsum auffallen oder mit geringen Mengen Cannabis erwischt werden, sollen nicht bestraft werden. Das Jugendschutzgesetz soll in Bezug auf Cannabis ergänzt werden, sodass dies analog zu Tabak und Alkohol angewendet werden kann.

Verbraucher- & Gesundheitsschutz

Keine Registrierungen

Neben Regelungen zu Deklarationspflichten, Verpackung und Werbung, sehen wir Datenschutz als wichtiges Element des Verbraucherschutzes. Als Cannabis Social Clubs nehmen wir den Schutz unserer Mitglieder und deren Mitgliederdaten sehr ernst. Wir sind nicht bereit, diese Daten anlasslos und regelhaft an staatliche Stellen zu übermitteln.

Auch Registrierungen von individuellem Eigenanbau und Kund:innen der Cannabis Fachgeschäfte lehnen wir strikt ab. So wenig wie es staatliche Listen von z.B. von Homosexuellen, Mitgliedern demokratischer Parteien oder Menschen mit bestimmten Merkmalen geben darf, darf es staatliche Listen von Menschen mit bestimmten Genusspräferenzen wie z.B. Cannabis geben.

Werbung

Im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes darf es auch für Cannabis Werbebeschränkungen analog zu Tabak, Alkohol oder Glücksspiel geben. In Fachgeschäften, Cannabis Cafés, Cannabis Social Clubs, deren Onlinepräsenzen, sowie in Fachpublikationen soll Werbung aber erlaubt sein.
Unbedingt verhindert werden muss, eine Situation zu schaffen, die es Gegner:innen einer Legalisierung ermöglicht, Beteiligte am Cannabisverkehr mit Strafanzeigen wegen vermeintlicher Werbung zu überziehen, wie es durch den inzwischen gestrichenen §219 in Bezug auf Abtreibung bis vor kurzem traurige Praxis war.

Deklarationspflichten und Verpackungen

Alle Cannabisprodukte, die über Fachgeschäfte in Verkehr gebracht werden, sollten als solche auf den ersten Blick erkennbar sein. Darüber hinaus sollen die wichtigsten Wirkstoffe wie THC oder CBD und weitere in Prozent verpflichtend angegeben werden müssen.

Bei Lebensmitteln soll außerdem der THC Gehalt pro Packung und pro Konsumeinheit in mg angegeben werden. Insbesondere bei THC-haltigen Lebensmitteln sollen Verpackungen so gestaltet sein, dass diese kindersicher und nicht leicht mit herkömmlichen Lebensmitteln zu verwechseln sind.

Prävention

Auch für Cannabis wünschen wir uns akzeptierende, staatliche Präventionskampagnen, insbesondere für Jugendliche, wie die sehr erfolgreiche Kampagne „Kenn dein Limit“. Auch bei Cannabis sollte die Ideologie gesteuerte Desinformation einer akzeptierenden und sachlichen Aufklärung weichen.

Suchtprävention in Bezug auf psychotrope Substanzen, aber auch in Bezug auf die Gefahren nicht stoffgebundenen Suchtverhaltens (z.B. Spielsucht) gehört unserer Ansicht nach aber vor allem regelhaft in die schulischen Lehrpläne.
Als CSC sind wir kompetent und bereit, uns an Prävention und Aufklärungsarbeit zu beteiligen.

Fachgeschäfte & Cannabis-Cafés

Neben lizenzierten Fachgeschäften, in denen nicht konsumiert wird und nicht kommerziellen Cannabis Social Clubs, setzen wir uns auch für die Möglichkeit für gastronomische Angebote, wie Cannabis-Cafés oder Cannabis-Restaurants ein.

Analog zu Gaststätten sollen Cannabisprodukte zum Konsum vor Ort angeboten werden. Wir halten es auch aus Gründen der Suchtprävention und des Gesundheitsschutzes für nicht wünschenswert, den Konsum von Cannabis allein auf private Räume zu beschränken. Insbesondere Eltern brauchen Möglichkeiten, miteinander und gemeinsam mit Freunden, aber ohne Beisein der Kinder, zu konsumieren.

Besitzobergrenzen / Verkaufsobergrenzen

Besitz- und Verkaufsobergrenzen gibt es in Deutschland bislang für kein einziges Genussmittel. Jede/r Volljährige kann so viel Kaffee, Tabak oder Alkohol kaufen und besitzen, wie mensch will. Ein gut sortierter Weinkeller gilt als besonders wertvolles Kulturgut. Niemand käme auf die Idee, ein Weinliebhaber mit mehreren hundert Litern Wein im Keller würde sich oder gar Dritte gefährden. Auch wird ein Weinliebhaber nicht wegen seines Vorrats pauschal des Schwarzhandels verdächtigt.

Eine Begrenzung des legalen Besitzes auf einige Pfund Kaffee oder einige Flaschen Bier oder Wein wäre nicht vernünftig begründbar. Genauso wenig ist aber eine Obergrenze für Cannabisbesitz begründbar, immer willkürlich und wird von uns kategorisch abgelehnt.

Lizenzvergabe

Die Lizenzbedingungen und Vergaben für Anbau & Handel sollen so gestaltet sein, dass neben großen Konzernen und Ketten auch KMU und Startups ein Marktzugang ermöglicht wird. Zudem sollen Menschen, die unter dem Unrecht des Cannabisverbots gelitten haben, bei der Vergabe von Lizenzen bevorzugt berücksichtigt werden. Das betrifft hauptsächlich Betroffene mit Vorstrafen wegen Cannabishandel ohne relevante Begleitdelikte.

Fachpersonal

Das Fachpersonal der Fachgeschäfte (Budtender) sollte eine Schulung durchlaufen mit der Möglichkeit, sich über Module weiter zu qualifizieren. Auch CSC haben die Kompetenz und sind bereit, entsprechende Seminare und Fortbildungen anzubieten.

Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Ausbildungen für Berufe im Bereich Cannabis möglich bis hin zu einem universitären Studiengang, analog zur Önologie.

Cannabisproduktion

Anforderungen kommerzieller Anbau

Die Fehler, die bei der Ausschreibung für die Produktion von medizinischem Cannabis gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Die Lizenzvergabe darf nicht wieder allein auf ausländische Großkonzerne zugeschnitten sein. Auch KMU und Startups sollen eine faire Chance auf Marktzugang erhalten. Dies darf auch nicht durch überzogene Sicherheitsanforderungen unterlaufen werden. Zudem sollen Menschen, die unter dem Unrecht des Cannabisverbots gelitten haben, bei der Vergabe von Lizenzen bevorzugt berücksichtigt werden.

Darüber hinaus regen wir an, einen nachhaltigen und klimaschonenden Anbau zu fördern.

THC-Obergrenzen

THC-Obergrenzen für Cannabisblüten und Konzentrate lehnen wir strikt ab. Je höher die Wirkstoffkonzentration, umso geringer kann dosiert werden, umso weniger unerwünschte Nebenstoffe werden mitkonsumiert. Auf gesundheitliche Aspekte bezogen wäre eine Wirkstoffbegrenzung somit kontraproduktiv.

Einer auf Konsumeinheiten bezogenen Wirkstoffbegrenzung bei Lebensmitteln, die gewerblich vertrieben werden (Edibles), können wir zustimmen.

Import von Cannabisprodukten

Wir bitten die Bundesregierung, mittelfristig durch internationale Vereinbarungen auch den Import von Cannabisprodukten zu ermöglichen und sich für den legalen Anbau in den Erzeugerländern einzusetzen. Neben dem Ziel, den inländischen Schwarzmarkt zu schwächen, sollte auch hier Wiedergutmachung historischen Unrechts eine Rolle spielen.

Insbesondere in den traditionellen Anbauländern wurden über Jahrzehnte auf Druck der Importstaaten besonders kleinbäuerliche Existenzen zerstört. Mit Beendigung der Prohibition und Verfolgung von Konsument:innen im Inland muss auch der internationale „War on Drugs“ gegen die Produzenten beendet werden.

Führerschein

Auch im Verkehrsrecht muss eine Gleichbehandlung verschiedener psychotroper Stoffe angestrebt werden. Analog zur 0,5 Promillegrenze bei Alkohol fordern wir eine Grenze von 10 ng/mL THC im Serum für Cannabis und eine Angleichung der Sanktionen.

Menschen, die ihren Führerschein verloren haben, ohne dass eine Rauschfahrt mit mehr als 10 ng/mL THC im Serum festgestellt wurde, müssen ihren Führerschein zurückerhalten.

Amnestie

Wegen dem reinen Besitz / Handel von und mit Cannabis Verurteilte erhalten vollumfängliche Amnestie und die Einträge werden schnellstmöglichst aus den Akten gelöscht. Inwiefern hier Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können, ist juristisch zu prüfen.

Evaluation

Zur Sammlung und Prüfung der Daten sollen neutrale wissenschaftliche Institute und Universitäten beauftragt werden, die gewonnenen Daten sollen europaweit der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht werden. Diese Studien sollten auch Prohibitionsschäden berücksichtigen und entsprechende Fachorganisationen beteiligen, wie Schildower Kreis, Akzept, ENCOD, etc. und auch die CSC.

Schlussbemerkung

Wir, die deutschen Cannabis Social Clubs, gehörten leider nicht zu den „über 200 Organisationen“, die der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert vor der Sommerpause und dem angekündigten Referentenentwurf zu einem Legalisierungsgesetz konsultiert hat. Daher freuen wir uns, dass Herr Blienert der Einladung zur diesjährigen Großdemonstration der Cannabisnutzer:innen, der Hanfparade am 13.08.2022 in Berlin, folgen möchte und die Teilnahme zugesagt hat.

Wir werden diese Gelegenheit wahrnehmen, Herrn Blienert sowie den drogenpolitischen Sprecher:innen der Koalition unser Eckpunktepapier zu überreichen und dringlich um ein persönliches Gespräch zu bitten.

Unterzeichner

  • Cannabis Social Club Hamburg e.V.
  • Cannabis Social Club Hannover e.V.
  • Cannabis Social Club Stuttgart e.V.
  • Cannabis Social Club Nürnberg e.V.
  • Cannabis Social Club Berlin e.V.
  • Cannabis Social Club High Ground Berlin e.V.
  • Cannabis Social Club Bochum i.G.
  • Cannabis Social Club Düsseldorf i.G.
  • Cannabis Social Club Oberbergischer Kreis i.G.
  • Cannabis Social Club Heidenheim / Ulm i.G.
  • Cannabis Social Club Duisburg i.G.
  • Hanffreunde Braunschweig e.V.

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