Einen CSC gründen

Cannabis Social Clubs sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Bedarf anbauen. Die meisten CSC in Deutschland sind als „eingetragene Vereine“ (e.V.) organisiert.

Eines haben alle deutschen CSC gemeinsam – sie begannen mit einer Person, die Cannabis anbauen wollte. Bis zur ersten Ernte im eigenen CSC scheint der Weg dann noch weit. Gleichgesinnte suchen, Verein gründen, Räume suchen… Was das wohl kostet? Wie das nur geht? Den meisten CSC-Projekte ging wegen der langen Liste an Unwägbarkeiten in der Vergangenheit rasch die Luft aus.

Der CSCD will das ändern und dich bei der erfolgreichen Gründung und dem Betrieb eines Cannabis Social Clubs unterstützen.

Von der CSC-Idee zum Verein

CSC sind stink normale Vereine und werden wie diese gegründet. Das geht in drei Schritten:

  1. Sieben Leute sammeln
  2. Gründungsversammlung durchführen
  3. Verein eintragen lassen

Im Folgenden erfährst du mehr über die einzelnen Schritte.

  1. Sieben Leute finden

    Um in Deutschand einen Verein zu gründen braucht man sieben (7) Menschen, die bereit sind, dafür mit ihren Namen zu stehen. Das müssen keine deutschen Staatsbürger:innen sein – auch EU-Ausländer:innen dürfen in Deutschland Vereine gründen oder sie leiten. Wir empfehlen jedoch, dass mindestens ein Gründungsmitglied deutscher Staatsbürger ist und dass der Verein eine Postadresse in Deutschland hat.

    Die Personen sollten darüber hinaus volljährig sein. Vorstrafen o.ä. spielen keine Rolle.

  2. Gründungsversammlung durchführen

    Auf der Gründungsversammlung wird euer Verein „geboren“. Damit das gelingt, solltet ihr euch vorher mit unserer Mustersatzung beschäftigt und sie an eure Bedürfnisse angepasst haben.

    Die Versammlung muss „protokolliert“ werden. Es muss also jemand aufschreiben, wer wann was gesagt und wer was beschlossen hat. Das Protokoll hat zu enthalten:

    • den Ort und den Tag der Versammlung,
    • den Namen des Versammlungsleiters und des Protokollführers,
    • die gefassten Beschlüsse,
    • die Angabe, dass die Satzung beraten und einstimmig angenommen wurde,
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Funktion der in den Vorstand gewählten Mitglieder sowie das Abstimmungsergebnis und die Angabe über die Annahme der Wahl,
    • Unterschriften der Personen, die nach den Bestimmungen der Satzung das Protokoll zu unterschreiben haben.

    Beispielprotokoll

    Ein Gründungsprotokoll sieht ungefähr so aus:

    Anwesende: Vorname1 Nachname1, Vorname2 Nachname2…
    Ort, Datum

    Tagesordnung:
    1. Was ist ein CSC?
    2. Wollen wir einen CSC gründen?
    3. Diskussion über die Satzung
    4. Abstimmung über die Satzung
    5. Wahl eines Vorstands
    6. Planungen erster Vereinsaktivitäten

    Zu 1.-3. und 6. schreibt man dann stichwortartig auf, wer was sagte z.B.
    1.
    – Paul stellt die CSC Idee vor
    – Karin ist der unkommerzielle Charakter besonders wichtig
    – Tom hat Bedenken, weil die Rechtslage noch nicht klar ist, würde aber erstmal mitmachen

    Abstimmungen wie 4./5. sind nach folgendem Schema zu dokumentieren:
    Paul stellt folgendes zur Abstimmung: „Text des Antrags“; Ergebnis 7 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen; Antrag ist angenommen

    Für den Vorstand (5.) empfehlen wir zunächst drei (3) Personen – ein:e Vorsitzende:r, ein:e Schatzmeister:in und eine:n Stellvertreter:in. Diese Personen vertreten den Verein nach Außen und handeln in seinem Namen wirtschaftlich (dürfen Geld einnehmen und ausgeben).

    Mit der Verabschiedung einer Satzung und der Wahl des ersten Vorstands, habt ihr das Schwierigste schon geschafft:
    Herzlichen Glückwunsch – Ihr seid ein Verein i.G. (in Gründung)

  3. Verein eintragen lassen

    Der gewählte Vorstand geht mit seinen Personalausweisen, dem Gründungsprotokoll und der beschlossenen Satzung zu einer örtlichen Notar:in und beauftragt die mit der „Eintragung des Vereins in das Vereinsregister“. Die Notar:in prüft, ob die Personen, die vor ihr stehen, die gleichen sind, um die es im Protokoll geht.

    Dann sendet sie/er eure Papiere an das örtliche Amtsgericht. Das AG prüft, ob eure Satzung mit dem deutschen Vereinsrecht kompatibel ist (insb. ob der Vereinszweck zulässig ist) und schreibt euch ca. vier Wochen später einen Brief.
    Darin steht entweder „Sie sind jetzt ein eingetragener Verein (e.V.)“ oder „Wir hätten da nochmal Fragen zu ihrer Satzung.“.

    Passiert Letzteres helfen wir gerne bei der Erstellung der Antwort.

    Notar:in und Amtsgericht wollen Geld. Zusammen so 120-150 Euro. Tätig sein kann der Verein auch ohne diese Eintragung. Wir empfehlen sie aber, weil der Zusatz „e.V.“ einen Verein „adelt“ seriös werden läßt und z.B. von vielen Banken für die Eröffnung eines Vereinskontos gefordert wird.

Wenn du einen CSC gründen willst oder Fragen zu Cannabis Social Clubs hast, nimm mit uns Kontakt auf.